Der weite Weg zur Gleichberechtigung

 

In einer kurzen Darstellung der gesetzlichen Möglichkeiten, ausgehend von der entsprechenden UN-Konvention über bundes- und landespolitische Vorgaben – erläuterte sie die Möglichkeiten der gleichberechtigten Einbeziehung von Kindern mit Einschränkungen im Allgemeinen und in ihrer Biberacher Einrichtung im Besonderen.

 

Es geht zunächst um die Bereitschaft verantwortlicher Träger, etwa des KBZO in Kooperation mit einem öffentlichen oder privaten Regelkindergarten. Anders ausgedrückt, die Geldgeber müssen klar sein, das Ganze, wie man weiß, ist überaus personalintensiv und daher teuer. Nicht vergessen darf man dabei die räumlichen Voraussetzungen, die in unseren Breiten üblicherweise von den örtlichen Trägern zu stemmen sind und im Falle der Inklusion spezielle Bauprogramme erfordern.

 

Dreh- und Angelpunkt jedoch ist unverzichtbar die ehrliche Bereitschaft der ErzieherInnen, später auch der Lehrkräfte, sich auf die Arbeit mit vielfach behinderten Kindern, die zusammen mit Kindern ohne Einschränkungen in derselben Lern- bzw. Erziehungsgruppe ihren Alltag bewältigen, einzulassen. Hier ist der absolut notwendige Teil der Voraussetzungen für gelingende Inklusion.

 

Die nächste Hürde ist die Entscheidung der betroffenen Eltern, sowohl der behinderten, wie der nicht behinderten Kinder. Für erstere scheint die Bereitschaft, sich in Inklusion zu begeben, eher einfach, jedoch nur, wenn ein behindertes Kind nicht der einzige Exot in der Gruppe ist. Schwieriger ist es, der zweiteren den Vorteil ihrer Entscheidung klar zu machen. Doch längst gibt es gesicherte Erkenntnisse, wie stark nicht behinderte Kinder im Miteinander mit den anderen, „eingeschränkten“ Kindern profitieren.

 

Dies ist nicht zuletzt auf die entsprechenden Gruppengrößen (13-17 im Kindergarten, um die 16 in der Schule) und natürlich im breiten Personalangebot in Form von ErzieherInnen, HeilpädagogInnen, SozialpädagogInnen, Krankenschwestern, LogopädInnen und sonstigen notwendigen Spezialkräften zurückzuführen. Was von den Beteiligten Betreuungs- und Erzieherkräften verlangt wird, ist neben der hohen Fachkompetenz, spezielles pädagogisches Wissen und die daraus entstehende Arbeitsweise, sowie ein überdurchschnittliches Maß an Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeit zur Reflexion.

 

„Das abstrakte Recht aller Kinder auf Inklusion allein genügt nicht. Wir müssen die Stadtverwaltungen und Entscheidungsträger (Gemeinderäte) dazu bringen, entsprechende Angebote vorzuhalten und anzubieten. Nur das Reagieren auf Elternwünsche ist zu wenig.“ Auf diesen Nenner brachte Bernd Zander die Erkenntnisse des Abends und seine Wünsche an die Bad Waldseer Kommunalpolitik.

 

Claudia Keller hat der GAL einen unvergesslichen, zum Nachdenken anregenden Abend beschert. Ihr gilt der tief empfundene Dank der zwanzig Zuhörer und Diskutanten für den Vortrag und ihre Arbeit als solche.