Mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene

Mehr Möglichkeiten zur Entscheidung erhöhen den Anreiz, sich ins politische Geschehen aktiv einzumischen. Das wird die Debatten in Bad Waldsee beleben“, so Zander.
Möglich wird dies durch umfangreiche Änderungen der Gemeindeordnung, die die grün-rote Landesregierung aktuell angekündigt hat. Sie sollen noch vor der Sommerpause beraten und beschlossen werden. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der öffentlichen Anhörung.

Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte:
1. Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wird erweitert, indem bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die Quoren gesenkt, die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats verlängert, der Anwendungsbereich erweitert und das Verfahren einfacher ausgestaltet wird. Zudem werden Bürgerantrag und Bürgerversammlung auf Einwohnerinnen und Einwohner erweitert und die diesbezüglichen Quoren abgesenkt.
2. Fraktionen in kommunalen Vertretungsorganen und ihre Rechte werden gesetzlich geregelt. Die Minderheitenrechte in kommunalen Gremien werden durch die Absenkung des Quorums für bestimmte Anträge ausgeweitet.
3. Die Arbeit kommunaler Gremien wird durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter.
4. Die Rechte der Mitglieder von Gemeinde- und Kreisräten hinsichtlich der Übermittlung von Sitzungsunterlagen, der Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzung und der Teilnahme an Ortschaftsratssitzungen werden erweitert.
5. Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Die Rechte der Jugendvertretungen werden erweitert.
6. Die Möglichkeit zur Einführung der Bezirksverfassung wird in allen Stadtkreisen und Großen Kreisstädten auch ohne räumlich getrennte Ortsteile eröffnet.

Das „Gesetz zur Änderung Kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ enthält erfreulicherweise Elemente, die auch die GAL schon lange diskutiert bzw. fordert und auf ihrer Agenda hat:
– Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch zur Bauleitplanung.  „Bürgerinnen und Bürger können Grundsatzentscheidungen der Stadtentwicklung dann selbst treffen“, erklärt Zander. Bisher war dieser Bereich von Bürgerentscheiden ausgeschlossen.

In der Regel öffentliche (statt bisher nichtöffentliche) Vorberatung in Ausschüssen
– Möglichkeit und Äußerungsrecht für Fraktionen, künftig ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darlegen zu können.
– Die Verpflichtung, künftig Jugendliche bei Planung und Vorhaben zu beteiligen, Jugendliche erhalten ein Antragsrecht auf Errichtung einer Jugendvertretung.
– Kostenübernahme von Babysittern oder Betreuern pflegebedürftiger Angehöriger bei Ausübung der ehrenamtlichen (z.B. Stadtrats-)Tätigkeit.

Diese und weitere Änderungen fußen auf einer Vereinbarung aller vier Landtagsfraktionen. „Es gibt einen überparteilichen gesellschaftlichen Konsens, dass die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg gestärkt werden muss.“

Der Gesetzentwurf und seine Begründung sind auf der Seite der Grün Alternativen Räte (www.gar-bw.de/Aktuell) nachzulesen.

Auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung können Kommentare zum Gesetzentwurf abgegeben werden. www.baden-wuerttemberg.de

Der grüne Bürgertreff am kommenden Donnerstag, 16.4., im Cafe am Klosterhof (19.30 Uhr) ist u.a. diesem Thema gewidmet.

Bernd Zander
Sprecher