Tempolimit auf der A96 – Leserbrief

Le­ser­brief von Hartmut Wauer: „Ball im Hai­fisch­be­cken“ (Schwäbische Zeitung vom 4.8.2015, „Lokales“): 

„In der föderalen Bundesrepublik teilen sich normalerweise Bund und Land die Arbeit. Im Fall der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen sagt der Bund, was gemacht wird und die Länder stellen als konkrete Maßnahmen die Schilder auf. Natürlich dürfte auch der Landesverkehrsminister, ohne seinen Chef im Bundesverkehrsministerium zu fragen auf Autobahnen Tempo 120, beschildern. Dem sind aber enge Grenzen gesetzt. Zum Beispiel bei akuter Gefährdung (Häufung schwerer Unfälle), oder wenn ziemlich hohe Lärmgrenzwerte dauerhaft überschritten werden. Beides ist auf der A96 (noch) nicht der Fall.

Für die verbleibenden Grenzfälle ist eindeutig das Bundesverkehrsministerium und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zuständig. Es kann – par ordre de mufti – Tempo 120 auf der A 96 bestimmen. Rechtssicher als Versuchsstrecke. Basta.

Stellt der Landesverkehrsminister auf Autobahnen eigenmächtig Schilder auf, hat er zwei entscheidende Probleme: Erstens kann er vom Bundesverkehrsminister zurückgepfiffen werden, wenn dieser vom eigenmächtigen Tun des Landesverkehrsministers auf seinen Bundesautobahnen Wind bekommt. Zweitens fällt dieses „Landestempolimit“ mangels Rechtssicherheit, wenn ein dagegen verstoßender Autofahrer klagt.

Was der Bundesverkehrsminister nun macht, nennt man in der Kindersprache „fies“. Der Bundesverkehrsminister schmeißt den Ball ins Haifischbecken und sagt zum Landesverkehrsminister: „Hol‘ ihn Dir doch.“ Der Wahlkampf hat begonnen – und die CDU stellt Bockshörner auf.“