Die von der Bundesregierung ausgerufene Energiewende, der notwendige und überfällige Ausstieg aus der Kernenergie und der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen, entbinden die Kommunen bei der Ausweisung von Sondernutzungsflächen nicht von ihrer Sorgfalts- und Informationspflicht. Besonders ist es kein Freifahrtschein für Stadtverwaltungen von den Rätinnen und Räten Entscheidungen unter Zurückhaltung von Informationen und in größter Eile zu fordern.
Eine Anregung der GAL Räte auf Zurückstellung der Entscheidung und Lieferung fehlender Fakten lehnte die Verwaltung ab. Die Stadtverwaltung Bad Waldsee verlangte von den Ortschafts- und Stadträten somit die Unterschrift unter einen Blankoscheck. Den hat sie nicht bekommen. Die GAL Fraktion hat im Interesse der Bürgerinnen und Bürger richtig gehandelt und sich mit ihrer Entscheidung auch hinter den Ortschaftsrat Mennisweiler gestellt, der die Ausweisung bei Stimmengleichheit ebenfalls ablehnte.
Die Sitzungsvorlage offenbart, dass sich die Stadtverwaltung von Bad Waldsee bei Erneuerbaren Energien von Investoren treiben und nicht von einer Gesamtkonzeption leiten lässt.
Die Entscheidung der GAL stellt keine Abkehr von grüner Politik dar. GAL und Grüne sagen: Die Energiewende muss zügig und mit Nachdruck kommen. Sie muss aber die Bürgerinnen und Bürger in den dafür notwendigen Entscheidungen mitnehmen. Es gilt die Politik des „Gehört werdens“. Im Interesse unserer Heimat sollten Investitionen nach Möglichkeit aus der Region und nicht von unbekannten Investoren kommen. Eine Wertschöpfung sollte nach Möglichkeit vor Ort bleiben.
Herr Weinschenk (Bürgermeister der Stadt Bad Wurzach) veröffentlichte in der Internetzeitung "Der Waldseeer" eine "Gegendarstellung" zu unserer Pressemitteilung, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne zur Verfügung stellen wollen. Die Erwiderung kann unserer Meinung nach nicht überzeugen. Auch hier bleibt BM Weinschenk im Ungefähren. [Link zur Gegendarstellung]
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