Die Rente mit 67 allein wird den vielfältigen Anforderungen an eine sozialverträgliche Alterssicherung nicht gerecht, sondern bedeutet unter den jetzigen Bedingungen für viele eine Rentenkürzung durch die Hintertür. Insofern teilen wir die in den Entschließungsanträgen ausgeführten Einschätzungen und sprechen uns gegen eine vorbehaltlose Umsetzung der Rente mit 67 ab 2012 aus. Darüber hinaus kommen wir aber zu anderen Schlussfolgerungen und Forderungen. Die ersatzlose Rücknahme der Rente mit 67 ist für uns kein gangbarer Weg und die Koppelung der Einführung an die Beschäftigungsquote von Älteren reicht nicht aus. Deshalb werden wir den beiden Entschließungsanträgen nicht zustimmen, uns aber enthalten.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist deshalb nur vertretbar, wenn durch fließende Übergänge in den Ruhestand die unterschiedlichen Erwerbsbiografien berücksichtigt und gleichzeitig flankierende Maßnahmen in den Bereichen des Arbeitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie in den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen ergriffen werden, um längere Beschäftigungen zu ermöglichen und damit Armut im Alter zu vermeiden.
Wir brauchen ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Reformen, um den Menschen und deren Erwerbsmöglichkeiten gerecht werden zu können. Wir wollen Möglichkeiten schaffen, dass diejenigen, die gute Arbeitsbedingungen haben und gesund sind, auch länger arbeiten können. Den anderen müssen aber Wege offen stehen, früher in Rente zu gehen. Die Arbeitsbelastung ist individuell und auch entlang der verschiedenen Branchen und Berufsgruppen sehr unterschiedlich. Deshalb muss eine solidarische Rentenversicherung die individuelle Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Belastbarkeit berücksichtigen.
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