Wir begrüßen die angekündigte Berufung der Imker gegen das heutige Urteil und wünschen ihnen dabei den verdienten Erfolg. Allerdings zeigt der Fall auch, dass die Schutzinteressen der Imker in den Vorgaben der guten Fachlichen Praxis berücksichtigt werden müssen.
Die Imker brauchen den Schutz des Staates vor wirtschaftlichen Schäden, die sie selber nicht vermeiden könnten, sobald Gentechnik-Pflanzen wieder verbreitet angebaut würden. Angesichts der breiten Ablehnung von Gen-Food bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und durch den Handel ist Honig auch dann praktisch unverkäuflich oder im Wert stark gemindert, wenn die Verschmutzungen von zugelassenen Gentech-Pflanzen stammen. Solche sozio-ökonomischen Folgen und Schäden durch die Agrogentechnik müssen daher im Zulassungsverfahren endlich angemessen berücksichtigt werden. Das hat auch das Europäische Parlament gefordert.
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