Nominierungsversammlung 29. Februar 202414. März 2024 Liebe Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen des Ortsverbandes Bad Wurzach / Kißlegg, hiermit lade ich euch alle zu unserer gemeinsamen Nominierungsversammlung für die Wahl der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ein. Da wir einen gemeinsamen OV haben, werden wir aus zeitökonomischen Gründen nur eine Nominierungsversammlung durchführen. Sie findet am Dienstag, 12.03.2024, 19.00 Uhrim Gasthaus „Ochsen“ (Jägerstüble) in Kißlegg, Herrenstraße 21 statt. Nacheinander werden wir die Listen für Kißlegg und Bad Wurzach per geheimer Wahl aufstellen. Nominierung auf örtlicher Ebene: Nur die Mitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in Bad Wurzach oder Kißlegg haben, sind bei der entsprechenden Nominierungsversammlung stimmberechtigt. Eine Mitgliedschaft im dortigen Orts- bzw. Kreisverband reicht nicht aus. Aktives Wahlrecht: Wahlberechtigt sind nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die am Tag der Nominierungsversammlung zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Deutsche*r oder EU-Bürger*in mindestens 16 Jahre alt Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde oder Rückkehrer*in Das Wahlrecht darf nicht aberkannt sein. Wahlverfahren: Die Kandidaten/Kandidatinnen und ihre Reihenfolge müssen zwingend in geheimer Wahl nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren gewählt werden. Bei Einzelwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, mindestens aber von 25 Prozent der Abstimmenden gewählt wurde. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Ist auch diese ohne Ergebnis, entscheidet das Los. Blockwahlen sind möglich, wenn die Versammlung dieses Verfahren mit einfacher Mehrheit beschließt. Um möglichst schnell voranzukommen, empfehlen wir vom Vorstand Blockwahl (d.h. die beiden Vorbereitungsgruppen aus Wurzach und Kißlegg erarbeiten jeweils ihre Nominierungsliste, über welche dann im Block abgestimmt wird). Allen Bewerber*innen wird die Möglichkeit für eine zeitlich begrenzte Vorstellung eingeräumt. Frauenstatut: Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind bei Listenwahlen den Frauen die ungeraden Plätze vorbehalten (Mindestquotierung). Es wird getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerberinnen (offene Plätze) gewählt. Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht und können ein Frauenvotum beantragen, das mit Mehrheit entscheidet. Wahl in Abwesenheit: Eine Anwesenheit der Bewerber*innen bei der Nominierungsversammlung ist gewünscht, rechtlich aber nicht zwingend. Voraussetzung für die Möglichkeit zur Nominierung ist aber die Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Zustimmungserklärung bei der Nominierungsversammlung. Für eine rege Teilnahme für diese auf kommunaler Ebene wichtige Wahl freut sich im Namen unseres Vorstandsteams Rainer Skutnik