Nominierungsversammlungen Kreistags-Wahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Neben den Wahlen zu den Gemeinde- und Ortschaftsräten finden dabei auch die Wahlen zu den Kreistagen statt.

Als Kreisvorstand des Kreisverbands Wangen laden wir euch hiermit zu den Nominierungsversammlungen für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Ravensburg in den Wahlkreisen ein.

VI        Bad Waldsee/Bergatreute
VII       Wangen/Amtzell/Achberg
VIII      Leutkirch/Aichstetten/Aitrach
IX        Isny/Argenbühl
X         Bad Wurzach/Kißlegg

Diese Nominierungsversammlungen finden statt in numerischer Reihenfolge der fünf Wahlkreise am:

Donnerstag, 1. Februar 2024, 19.00 Uhr
im Hotel Gasthof Ochsen, Herrenstraße 21, in Kißlegg

(Bitte Personalausweis mitbringen.)

Dort werden die Kandidaten/Kandidatinnen und ihre Reihenfolge für den Wahlvorschlag im jeweiligen Wahlkreis gewählt.

Da es dieses Mal keine gemeinsame Nominierungsveranstaltung der beiden Kreisverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den gesamten Landkreis Ravensburg geben wird, gilt es einige Dinge zu beachten was das Prozedere als auch den Ablauf angeht:

Nominierung auf Ebene der Wahlkreise:
Es muss für jeden Wahlkreis zu je einer Versammlung der am Tag der Nominierungsversammlung wahlberechtigten Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlkreis eingeladen werden.
Nur die Mitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in einer der Gemeinden des Kreistags-Wahlkreises haben, sind bei der entsprechenden Nominierungsversammlung stimmberechtigt. Eine Mitgliedschaft im dortigen Orts- bzw. Kreisverband reicht nicht aus.

Aktives Wahlrecht:
Wahlberechtigt sind nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die am Tag der Nominierungsversammlung zur Wahl des Kreistags wahlberechtigt sind.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

*       Deutsche*r oder EU-bürger*in
*       mindestens 16 Jahre alt
*       Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten im Landkreis
        oder Rückkehrer*in
*       Das Wahlrecht darf nicht aberkannt sein.

Zahl der Bewerber*innen auf dem Wahlvorschlag:
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens eineinhalbmal so viele Bewerber*innen enthalten wie Kreisräte/Kreisrätinnen im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind.

Wählbarkeit:
Die Hauptwohnung der Kandidaten/Kandidatinnen muss nicht im Wahlkreis liegen. Eine Kandidatur in einem der anderen Wahlkreise ist möglich, solange dieser im Landkreis liegt. Eine Kandidatur in mehreren Wahlkreisen ist nicht möglich.

Wahlverfahren:
Die Kandidaten/Kandidatinnen und ihre Reihenfolge müssen zwingend in geheimer Wahl nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren gewählt werden.

Bei Einzelwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, mindestens aber von 25 Prozent der Abstimmenden gewählt wurde. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Ist auch diese ohne Ergebnis, entscheidet das Los

Blockwahlen sind möglich, wenn die Versammlung dieses Verfahren mit einfacher Mehrheit beschließt.

Allen Bewerber*innen wird die Möglichkeit für eine zeitlich begrenzte Vorstellung eingeräumt.

Frauenstatut:
Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind bei Listenwahlen den Frauen die ungeraden Plätze vorbehalten (Mindestquotierung). Es wird getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt.

Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht und können ein Frauenvotum beantragen, das mit Mehrheit entscheidet.

Wahl in Abwesenheit:
Eine Anwesenheit der Bewerber*innen bei der Nominierungsversammlung ist gewünscht, rechtlich aber nicht zwingend.
Voraussetzung für die Möglichkeit zur Nominierung ist aber die Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Zustimmungserklärung bei der Nominierungsversammlung.

Außerdem wird erwartet, dass bei persönlicher Abwesenheit von Bewerber*innen eine Kurzbewerbung vorliegt, in der diese sich selbst und die Beweggründe der Kandidatur vorstellen sowie eindeutig benennen, auf welchem bzw. welchen Listenplätzen sie kandidieren möchten.

Neben dem Kreisvorstand freuen sich auch alle unsere Kreistags-Kandidaten und -Kandidatinnen, wenn möglichst viele der mehr als 170 Mitglieder in den Wahlkreisen VI bis X des Landkreises Ravensburg im Sinne gelebter Demokratie an diesen Nominierungsversammlungen in Kißlegg teilnehmen.

Hier die vorläufige Tagesordnung:

1.      Begrüßung
2.      Genehmigung der Tagesordnung
3.      Formalia
4.      Listenaufstellung in den Wahlkreisen VI bis X in numerischer Reihenfolge

1.      Wahl Versammlungsleiter*in
2.      Wahl Schriftführer*in
3.      Wahl Wahlhelfer*innen
4.      Abstimmung über Wahlverfahren
5.      Wahl der Liste
6.      Ggf. Endabstimmung über gesamte Liste
7.      Abstimmung bzgl. möglicher Einwände gegen die Versammlung
8.      Schließen der Versammlung

Mit herzlichen Grüßen für den Kreisvorstand