Grüne Fraktion im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben kritisiert fehlende Nachhaltigkeit des Regionalplans

Die neugebildete Fraktion Bündnis 90/Die Grünen /ÖDP übt massive Kritik am Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans 2020. Sie hält den bisherigen Entwurf für nicht zukunftsfähig. Ein Immer-weiter-so beim Flächenverbrauch, beim Hintenanstellen des Arten- und Naturschutzes und beim ungebremsten Raubbau an Bodenschätzen ist keine, auf nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtete Planung. „Wir erwarten von einem Plan, der die Regionalentwicklung bis in die Mitte des 21.Jhdts. bestimmt, dass er künftigen Generationen noch eine Gestaltungs- und Entwicklungschance lässt, anstatt ihnen ökologische und ökonomischer Lasten zu hinterlassen, die einer immer kleiner werdende Gruppe an Leistungsträgern aufgebürdet wird. Eine zukunftsfähige Regionalplanung heißt für unsere Fraktion daher in erster Linie ein klimagerechter und nachhaltiger Regionalplan“ so die beiden Fraktionsvorsitzenden Ulrike Lenski und Ulrich Walz.

Den schwierigen Prozess, die Weichenstellung für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Zukunft der Region Bodensee-Oberschwaben verantwortungsvoll mit zu gestalten, hat sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen/ ÖDP zur Aufgabe gemacht. Erschwert wird diese Aufgabe durch die Auswirkungen der Corona Krise. „Corona hat unser wirtschaftliches Leben in vielen Bereichen zum Erliegen gebracht. Es wäre jedoch fatal, würde eine Phase wirtschaftlicher Aufholjagd nach Corona dazu führen, die Ziele zur Bewältigung der Klimakrise zu vernachlässigen oder gar zu ignorieren. Der Klimawandel hat nichts an Dramatik verloren, wie uns der Zustand der Wälder in diesem dritten Dürresommer in Folge nur zu deutlich vor Augen führt “, so Ulrike Lenski.

Innerhalb von Arbeitskreisen hat die Fraktion den Regionalplanentwurf detailliert ausgewertet und die Ergebnisse zu einem Positionspapier zusammengefasst.

Für den Arbeitskreis Siedlungsstruktur sieht Ulrich Walz einen deutlichen Reduktionsbedarf in der Höhe der angesetzten Flächenbedarfe. „Hier wurde die demographische Entwicklung, insbesondere die der Altersstruktur nicht angemessen berücksichtigt. Der Regionalplanentwurf geht somit von überhöhten Zahlen der Bevölkerungsentwicklung aus und leitet daraus überhöhte Zahlen des Flächenverbrauchs für Siedlung und Gewerbe ab. Außerdem sind die, im Leitbild des Landesentwicklungsplans zur räumlichen Entwicklung ausgeführten Ziele, Nachverdichtung, Flächenrecycling und sparsamer Umgang mit Fläche, im Plan nicht erkennbar.“
Zusätzlich zu den regionalen Vorranggebieten für Wohnen und Gewerbe werden im Planentwurf noch lokale Ausweisungen für Siedlungs- und Gewerbegebiete ohne Flächengrößenangaben vorgenommen. „Diese im Ausmaß intransparente, jedoch zugleich kumulative Flächeninanspruchnahme lehnen wir entschieden ab“ sagt Anna Pröbstle, Fraktionsmitglied des Landkreises Sigmaringen.

Für den Arbeitskreis Freiraumstruktur moniert Hans Steitz, Fraktionsmitglied des Bodenseekreises, das Fehlen des Landschaftsrahmenplans. „Gemäߧ 10 BNatSchG sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes Baden-Württemberg aufzustellen. Die hierin konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes sind bei der Festlegung von Zielen des Regionalplans zu berücksichtigen“.

Dass der RVBO aktiv den einstimmigen Beschluss vom 12.07.2019 zur schonenden Verwendung der heimischen Rohstoffe umsetzt, fordert Johannes Übelhör vom Arbeitskreis oberflächennaher Rohstoffabbau. „Hierzu ist es notwendig, dass der RVBO ein Konzept „Interkommunale Zusammenarbeit und Bauschuttrecycling im Verbandsgebiet“ erstellt und damit die gesetzliche Forderungen erfüllt. Die gravierenden Auswirkungen des Klimawandels auf den Nutzungskonflikt Grundwasserschutz versus Landwirtschaft / Rohstoffabbau / Versiegelung muss erkannt und eindeutig für Grundwasserschutz dargestellt werden.

Nach derzeitigem Planungsstand wird die Region Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahr 2035 keinen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor leisten. Aus diesem Grund hält der Arbeitskreis Verkehr ein Umdenken in Fragen der Mobilitätsplanung für notwendig. Dieses muss von klimaschonenden Verkehrsträgern aus gedacht werden und reale Folgen für die konkrete Ausgestaltung der Mobilität haben.

Die Fraktion B90/Die Grünen / ÖDP fordert: Der Regionalplanentwurf muss einen Beitrag zur deutlichen Reduktion des Flächenneuverbrauchs leisten, so wie es die Vorgaben von Land und Bund vorsehen. Unsere Region muss für den Klimawandel gerüstet werden. Die im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Bewältigung der Klimaerwärmung müssen verbindlich eingeplant werden. Die Kommunen sind in hohem Maße verantwortlich die Nachhaltigkeitsziele konkret umzusetzen, deshalb müssen für die Bauleitplanungen verbindliche und konkrete Ziele einer nachhaltigen Entwicklung erkennbar sein.

Ulrike Lenski, Hans Steitz, Ulrich Walz 29.4.2020