Hermann beruft sich in dem Brief abermals auf die Straßenverkehrsordnung. Sie lasse die Modellversuche zu. Der Landesminister stützt sich dabei erneut auf Norbert Barthle, parlamentarischer Staatssekretär im Dobrindt-Haus. Wie mehrfach berichtet, hatte dieser in einem Schreiben an den SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Gerster den Tempo-120-Versuch als durch die Straßenverkehrsordnung und damit vom Land zu regelnde Angelegenheit betrachtet. Der jüngste Streit, der unter der Woche im Landtag ankam, beruht indes auf Aussagen Dobrindts, Tempolimits seien grundsätzlich Bundessache.
Inhaltlich begründet Hermann sein Festhalten an dem Pilotprojekt mit mehreren Argumenten: Mit der A 96 und der A 81 seien Strecken ausgewählt worden, auf denen die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Fahrzeugen als besonders hoch angenommen werden. Dort gäbe es teilweise Autorennen. Als geeignet sieht Hermann beide Strecken an, weil sie außerhalb von Ballungsräumen liegen und nicht in Ost-West-Richtung mit entsprechend hohem LKW-Anteil führten.
Kommentar, SZ (jps):
Schlechtes Wahlkampfthema
Blicken wir zurück: Mitte 2014 geht eine einstimmige (!) Landtagspetition wegen des Modellversuchs an den Bund. Neben einigen Debattenbeiträgen vor Ort wird es aber erst einmal wieder ruhig um das Thema. Bis Norbert Barthle (CDU), seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, erklärt: Das Ganze fällt unter die Straßenverkehrsordnung und ist deshalb Angelegenheit des Landes. Die Barthle-Erklärung ist ein politischer Paukenschlag. Denn bis dato hatten selbst grüne und rote Landespolitiker geglaubt, der Bund müsse für Tempo 120 seinen Segen erteilen, auch bei Versuchen.
Was folgt, ist zunächst logisch: Das grüne Hermann-Ministerium lässt sich nicht zweimal bitten und kündigt konkrete Vorstellungen für Tempo 120 auf Probe an. Die Logik endet, als ausgerechnet Barthles Chef, Alexander Dobrindt (CSU), eine komplette Kehrtwende des Bundesverkehrsministeriums vollzieht. Auf einmal ist alles wieder Bundessache und Dobrindt geht als Begründung mit den Planungsdetails des Landes beim Modellversuch ins Gericht.
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