BUND vor Gericht erfolgreich

VGH Baden-Württemberg kippt Bebauungsplan zum Interkommunalen Gewerbegebiet Waltershofen (IKOWA)

In einem heute veröffentlichten Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einer Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben und den Bebauungsplan für das Interkommunale Gewerbegebiet Waltershofen (IKOWA) für unwirksam erklärt. „Dies ist ein großer Erfolg unseres jahrelangen Engagements gegen das flächenfressende interkommunale Gewerbegebiet. Der VGH bestätigt unsere Position auf der ganzen Linie, dass das geplante Gewerbegebiet weder umwelt-, noch naturverträglich ist und an diesem Standort auf der grünen Wiese nicht realisierbar ist. Auch wurde bestätigt, dass der BUND umfassend klageberechtigt ist“, kommentiert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND in Baden-Württemberg den Gerichtsbeschluss.

Der Bebauungsplan ist damit vollständig aufgehoben und kann nicht mehr als Grundlage für Erschließungsarbeiten oder Baugenehmigungen dienen. „Wir fühlen uns auch in unserer Auffassung bestätigt, dass der Bebauungsplan mit seinem immensen Flächenverbrauch und der fehlenden Anbindung an bestehende Siedlungen gegen die Belange der Raumordnung verstößt. Bereits während des Gerichtsverfahrens musste der Zweckverband einräumen, dass es hier Probleme geben könnte“, so Pilarsky-Grosch. Nach Ansicht des BUND ist es bemerkenswert und spricht Bände, dass das Gericht den Bebauungsplan schon vorrangig aus Formfehlern für unwirksam erklärt hat und gar nicht erst nicht in die Sachprüfung eingestiegen ist. „Das Verfahren war von Beginn an voller Formfehler, sowohl die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Planentwurf als auch die Veröffentlichung des fertigen Bebauungsplan waren fehlerhaft. Dies spricht für eine wenig sorgfältige und extrem oberflächliche Arbeit des Zweckverbands“, sagt die BUND-Landesgeschäftsführerin. Der BUND appelliert vor dem Hintergrund des VGH-Beschlusses an die politischen Entscheidungsträger, die Pläne für das Interkommunale Gewerbegebiet nun endgültig fallenzulassen und sich den vom BUND seit vielen Jahren vorgeschlagenen Alternativen für siedlungsnähere und städtebaulich integrierte Standorte zu öffnen.

Damit hat das VGH genau so entschieden, wie ich es in einem Mailinterview zur Offenlegung des Bebauungsplans vor Jahren (3.4.2014) vorausgesagt habe. Werter Herr Krattenmacher, manchmal dauert die Wahrheitsfindung eben etwas länger; sie scheint aber zu klappen. Hier nochmals der Link zu meinem Interview mit der Schwäbischen Zeitung: http://www.gruene-wangen.de/kvwangen/142-mailinterview-zum-ikowa