Zum heutigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach Imker keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen des Freistaates Bayern gegen Verunreinigungen von Bienenprodukten mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) haben, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik:
Wir sind von dem Urteil enttäuscht. Es wird zu prüfen sein wie der bayerische Gerichtsbeschluss mit dem so genannten „Honig-Urteil“ des EuGH vom September 2011 vereinbart werden kann. Danach dürfen Produkte, die Pollen von nicht zugelassenen Gentech-Pflanzen enthalten, nicht verkauft werden. Auch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zum Umgang mit Aufwuchs aus verunreinigtem Saatgut das Prinzip der Nulltoleranz zu Recht gestärkt. Es dient dazu, Mensch und Umwelt vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen.